Psychologe, Psychotherapeut, Psychiater - wo liegt eigentlich der Unterschied und wer darf Psychotherapie betreiben?

In Deutschland ist der Begriff "Psychotherapie" rechtlich geschützt. Psychotherapie darf nur ausüben, wer aufgrund des Psychotherapeutengesetzes eine Berufszulassung dafür hat. 

Grundsätzlich gibt es drei verschiedene Grundberufe, die psychotherapeutisch tätig werden dürfen:

 

Ärzte / Fachärzte

Fachärzte mit einer Ausbildung in Psychotherapie / Psychatrie sowie Ärzte mit einer Zusatz-Weiterbildung in Psychotherapie. Psychiater beschäftigen sich hauptsächlich mit dem Thema Medikamente (Psychopharmaka) und dürfen diese auch verschreiben.

 

 

Psychologische Psychotherapeuten

Psychologische Psychotherapeuten sind Psychologen, die nach ihrem Diplom- oder Masterstudium noch eine 3 bis 5-jährige Zusatzausbildung an ihr Studium anschließen und erst dann zur eigenverantwortlichen Ausübung zur Psychoteherapie berechtigt sind. Anders als Psychiater dürfen sie keine Medikament verschreiben.

Heilpraktiker

Heilpraktiker mit oder ohne Beschränkung auf das Gebiet der Psychotherapie. Hier unterscheidet man zwischen dem "kleinen Heilpraktiker" beschränkt auf die Psychotherapie oder dem "großen Heilpraktiker" mit der "Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung".

Der "große Heilpraktiker" darf körperliche und seelische Leiden feststellen und Therapien durchführen.

Der "kleine Heilpraktiker" verfügt über eine eingeschränkte Heilkunde-Erlaubnis auf dem Gebiet der Psychotherapie. 

Bisher gibt es keine gesetzlich geregelte Ausbildung für Heilpraktiker. Sie erhalten jedoch ihre Ausübungserlaubnis erst nach einem umfassenden Prüfungsverfahren durch das Gesundheitsamt.


Wer bezahlt was?

Kassenleistung

Von der Krankenkasse werden in der Regel nur die Leistungen von folgenden Anbietergruppen übernommen:

- Psychologische Psychotherapeuten

- ärztliche Psychotherapeuten.

Privatleistung

Folgende Psychotherapie-Anbieter dürfen psychotherapeutische Behandlungen nur als Privatleistung anbieten:

- Ärzte ohne anerkannte Aus- und Weiterbildung

- Therapeuten und Psychologen mit Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetzt

- Heilpraktiker (mit und ohne Beschränkung auf das Gebiet der Psychotherapie)


Bitte beachten Sie: Die Krankenkasse übernimmt nicht immer die Kosten für die Psychotherapie. Es ist ratsam, vorab mit der Krankenkasse abzuklären, bei welchen Therapeuten die Psychotherapie erstattungsfähig ist.

Für die bei mir in Anspruch genommenen Leistungen stelle ich eine Privatrechnung, die im Regelfall nicht von der Krankenkasse erstattet wird.