Wie erfolgt die Abrechnung der erbrachten Leistungen?

Die Abrechnung der Leistungen erfolgt nach dem aktuellen Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) und ist immer auf das individuelle Krankheitsbild und die Therapieplan abgestimmt. 

 

Die Kosten setzen sich aus dem jeweiligen therapeutischen Aufwand, bzw. der Art und Dauer der Leistungen zusammen. 

 

Als Richtwert kann die nachfolgende Kostenübersicht dienen:

Ersttermin

benötigt mit genauer Anamnese je nach Umfang des Krankheitsbildes

60 bis 90 Minuten: ca. 90,00 € bis 120,00 €

 

Folge-Behandlung 

60 - 70 Minuten: ca. 90,00 € - 100 €

 

Folge-Behandlung

60 bis 90 Minuten: ca. 90,00 € bis 120,00 €

 

Teil-Behandlung

45 - 50 Minuten: ca. 65,00 € bis 70,00 €

 

Sollten zusätzliche Kosten für Injektionen oder andere Heilanwendungen anfallen, werden diese vorab, bzw. beim Termin abgeklärt.


Sie erhalten eine nach einzelnen Leistungen aufgeschlüsselte Honorarrechnung, die neben der Diagnose, die Behandlungsdauer sowie die einzelnen Behandlungstermine enthält. Den Rechnungsbetrag überweisen Sie direkt an die Praxis. Gegebenenfalls können Sie die Rechnung dann an die Krankenkasse oder Versicherung zur Erstattung weiterleiten.

 

Da ich mehr als die geforderten 1350 Stunden Osteopathie-Ausbildung nachweisen kann und Mitglied im Heilpraktikerverband sowie dem Verband für Osteopathie und ganzheitliche Medizin e.V. bin erfülle ich die Kriterien, die für die Kostenerstattung gegeben sein müssen.

In Deutschland legen die gesetzlichen Krankenkassen (GKVs) selbst fest, ob und in welcher Höhe Leistungen übernommen werden. 

Versicherte, die bei einer Privaten Krankenversicherung Mitglied oder als Beamte beihilfeberechtigt sind, erhalten die Behandlungskosten nach Maßgabe Ihrer Versicherungsbedingungen. 

Dies gilt auch für Patienten, die eine Zusatzversicherung abgeschlossen haben. 

Falls Sie eine Übernahme der Kosten durch die Krankenkasse oder Versicherung anstreben, klären Sie dies bitte unbedingt vorher ab!

Unter diesem Link finden Sie die Krankenkassen, die z.B. eine Teilzahlung für osteopathische Leistungen erstatten: