Wie erfolgt die Abrechnung der erbrachten Leistungen?

Die Abrechnung der Leistungen erfolgt nach dem aktuellen Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) und ist immer auf das individuelle Krankheitsbild und die Therapieplan abgestimmt. 

 

Die Kosten setzen sich aus dem jeweiligen therapeutischen Aufwand, bzw. der Art und Dauer der Leistungen zusammen. 

 

Als Richtwert kann die nachfolgende Kostenübersicht dienen:

Ersttermin

mit Aufnahmegespräch, Anamnese, Untersuchung und Behandlung -

je nach Umfang des Krankheitsbildes 

60 bis 90 Minuten: ca. 85,00 € bis 115,00 €.      (gerne richte ich mich nach Ihren zeitlichen Vorstellungen)

 

Folge-Behandlung

45 Minuten: ca. 65,00 € 

 

Folge-Behandlung 

60 Minuten: ca. 85,00 € - 90,00 €

mehrere auslösende Faktoren können behandelt werden

 

Folge-Behandlung

75 Minuten: ca. 105,00 € - 110,00 €

Ganzkörper-Behandlung

 

Folge-Behandlung

90 Minuten: ca. 115,00 € - 120,00 €

Ganzkörper-Zentrierung mit Wellness-Faktor  ;-)

 

Sollten zusätzliche Kosten für Injektionen oder andere Heilanwendungen anfallen, werden diese vorab, bzw. beim Termin abgeklärt.


Sie erhalten eine nach einzelnen Leistungen aufgeschlüsselte Honorarrechnung, die neben der Diagnose, die Behandlungsdauer sowie die einzelnen Behandlungstermine enthält. Den Rechnungsbetrag überweisen Sie direkt an die Praxis. Gegebenenfalls können Sie die Rechnung dann an die Krankenkasse oder Versicherung zur Erstattung weiterleiten.

 

Da ich mehr als die geforderten 1350 Stunden Osteopathie-Ausbildung nachweisen kann und Mitglied im Heilpraktikerverband sowie dem Verband für Osteopathie und ganzheitliche Medizin e.V. bin erfülle ich die Kriterien, die für die Kostenerstattung gegeben sein müssen.

In Deutschland legen die gesetzlichen Krankenkassen (GKVs) selbst fest, ob und in welcher Höhe Leistungen übernommen werden. 

Versicherte, die bei einer Privaten Krankenversicherung Mitglied oder als Beamte beihilfeberechtigt sind, erhalten die Behandlungskosten nach Maßgabe Ihrer Versicherungsbedingungen. 

Dies gilt auch für Patienten, die eine Zusatzversicherung abgeschlossen haben. 

Falls Sie eine Übernahme der Kosten durch die Krankenkasse oder Versicherung anstreben, klären Sie dies bitte unbedingt vorher ab!

Unter diesem Link finden Sie die Krankenkassen, die z.B. eine Teilzahlung für osteopathische Leistungen erstatten: